Führerschein

 

Artikel vom 2014-12-04

Deutscher Führerschein

Alle älteren deutschen Führerscheine werden ab dem 19. Januar 2015 in Spanien ungültig.

Auszug aus dem Merkblatt zum deutschen Führerschein in Spanien von den deutschen Vertretungen.

"Seit dem 19. Januar 2013 werden deutsche Führerscheine unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis nur noch mit einer Gültigkeitsdauer von 15 Jahren ausgestellt und sind danach zu erneuern.

Die Befristung bezieht sich lediglich auf das Führerscheindokument, nicht auf die Fahrerlaubnis.

Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind weiterhin gültig, sind allerdings bis zum 19.1.2033 umzutauschen.

 

Anerkennung, Umschreibung und Geltungsdauer deutscher Führerscheine in Spanien:

Gültige deutsche Führerscheine werden gemäß EU-Führerscheinrichtlinie "91/439/EWG" in allen EU-Mitgliedsstaaten grundsätzlich anerkannt ("Directiva 91/439/CEE").

Ausnahmen gelten für Führerscheine, deren Inhaber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, sowie für die nationalen Klassen M, L, S und T. Außerdem kann die Gültigkeit bzw. Registrierung abgelehnt werden, wenn gegen den Führerscheininhaber z.B. eine Entziehung oder Aufhebung der Fahrerlaubnis ausgesprochen wurde.

Um eine Besserstellung von EU-Ausländern gegenüber spanischen Staatsangehörigen zu vermeiden, unterliegen nach Wohnsitznahme in Spanien auch EU-Führerscheine in Bezug auf Gültigkeitsdauer, Eignungstest und Punktesystem den spanischen Rechtsvorschriften (Reglamento General de Conductores - Real Decreto 818/2009, Artikel 15).

Dies bedeutet, dass deutsche Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ohne befristete Gültigkeitsdauer ausgestellt wurden, innerhalb von 2 Jahren bei der zuständigen spanischen Straßenverkehrsbehörde (Tráfico) registriert werden müssen (also bis 19. Januar 2015) und nach Ablauf der gesetzlichen spanischen Gültigkeitsdauer zu erneuern sind.

Deutsche Führerscheine, die ab dem 19.1.2013 mit einer befristeten Gültigkeitsdauer ausgestellt wurden, müssen nicht registriert werden, unterliegen aber ebenfalls der gesetzlichen spanischen Gültigkeitsdauer und müssen nach Ablauf dieser erneuert werden.

Eine freiwillige Registrierung ist jedoch jederzeit möglich und wird von den deutschen Auslandsvertretungen empfohlen, zumal die Behörden die Inhaber hier registrierter ausländischer Führerscheine über den bevorstehenden Ablauf der Gültigkeit informieren und so Schwierigkeiten vermieden werden können. (zum Beispiel den Vorwurf des Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis).

 

Führerscheinverlust bzw. –umtausch

Sollten Sie in Spanien gemeldet sein, können Sie bei der für Sie zuständigen spanischen Straßenverkehrsbehörde die Ausstellung eines neuen Führerscheines beantragen.

Bei bereits registrierten Führerscheinen werden die vorliegenden Daten übernommen und es ist keine zusätzliche Bescheinigung seitens deutscher Behörden notwendig.

Bei nicht registrierten Führerscheinen benötigen Sie einen von der zuständigen deutschen Straßenverkehrsbehörde ausgestellten Auszug aus dem Führerscheinregister.

Die erforderliche Übersetzung kann durch einen vereidigten Übersetzer Ihrer Wahl erfolgen.

Sollte die spanische Straßenverkehrsbehörde eine konsularische Bescheinigung verlangen, so kann Ihnen diese von einer deutschen Auslandsvertretung unter Vorlage des Originalauszuges gegen Gebühr ausgestellt werden."

Foto | Wikipedia

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Artikel vom 2014-09-07

Fakt ist, es gibt keine Registrierungspflicht für gültige Führerscheine aus den EU-Staaten!

Die Gültigkeitsdauer eines Führerscheins bei Wohnsitznahme in Spanien unterliegt aber dem spanischen Gesetz.

Eine Registrierung wird aber automatisch vorgenommen, wenn ein Verkehrsvergehen nach spanischem Punktesystem geahndet wird.

Viel wichtiger zu wissen ist jedoch, dass alle Spanier mit spanischem Führerschein verpflichtet sind, regelmäßig eine Gesundheitskontrolle durchführen zu lassen. Dies trifft im Rahmen der Gleichbehandlung also auch auf hier lebende Ausländer zu. Es ist also nur eine Wortspielerei dummer Besserwisser, welche glauben, dass man sich hier nicht "registrieren" muss.

Bei Verkehrskontrollen sind derzeit bis zu 300,- € Strafe zu bezahlen, wenn Sie einen in Spanien nicht (mehr) gültigen (EU-)Führerschein besitzen, aber seit Jahren hier leben und ordnungsgemäß gemeldet sind - dies ist zum Beispiel aus den Fahrzeugpapieren oder der N.I.E.-Nummer ersichtlich.

Der Umstand, dass man bisher keine Residencia (Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión) beantragt hat, egal aus welchem Grund, schützt nicht vor Strafe. Dort, wo Ihr Lebensmittelpunkt ist, gelten die Gesetze des jeweiligen Landes. Sie selber müssen im Zweifelsfall Ihren tatsächlichen Lebensmittelpunkt belegen können.

Natürlich tauschen Sie Ihren Führerschein, egal ob Rosa Lappen oder EU-Führerschein, nicht in eine spanische EU-Version um. Auch wird nichts in Ihren nationalen Führerschein eingetragen!

(Nur Schweizer Führerscheine müssen binnen 6 Monaten in einen nationalen umgetauscht werden).

Alles, was sie benötigen, um in Zukunft mit Ihrem deutschen oder EU-Führerschein legal in Spanien unterwegs zu sein, ist das "Informe de Aptitud Psico-Física", eine Art Gesundheitszeugnis, welches bei der Verkehrsbehörde "Trafico" eingereicht wird.

Wenn Sie neu übersiedelt sind, müssen Sie dies innerhalb von 2 Jahren vornehmen, ansonsten möglichst unverzüglich.

Seit Dezember 2009 gelten sowohl für spanische als auch für zu registrierende Führerscheine die folgenden Gültigkeitszeiten, die bei Vorlage eines entsprechenden Eignungsgutachtens beantragt werden:
– Fahrerlaubnisklassen BTP, C1, C1+E, C, C+E. D1, D1+E, D, D+E (LKW und Busse)
beim Alter des Führerscheininhabers bis 65 Jahre alle 5 Jahre, danach alle 3 Jahre
– alle anderen Fahrerlaubnisklassen (insbesondere Pkw und Motorräder)
beim Alter des Führerscheininhabers bis 65 Jahre alle 10 Jahre, danach alle 5 Jahre

Das Eignungsgutachten wird von dazu berechtigten Firmen z.B. "Medicert" ausgestellt. Sie finden diese Firmen eigentlich in jeder größeren Gemeinde.

Sie benötigen für die Untersuchung einen Lichtbildausweis und Ihre Residencia. Ein Arzt prüft Blutdruck und Puls, fragt Sie nach Ihren Rauch- und Trinkgewohnheiten. Danach folgen ein Sehtest und ein Reaktionstest an einem an Artari-Zeiten erinnerndes Gerät, bei dem Sie mit zwei "Joy-Sticks" ein Auto auf einer Straße fahren müssen. Ein Foto wird geschossen, welches auf das Zertifikat gedruckt ist. Die Kosten belaufen sich auf etwa 50,-€ bis 65,-€ (mit oder ohne zertifiziertem Foto), dafür gib es bei letzterem Preis bei Trafico eine entsprechend geringere Gebühr.

Dieses Zertifikat, Original und Fotokopie des Führerscheines wird bei Trafico eingereicht. An der Information verlangen Sie ein "Solicitud de cuestiones varias" und füllen dieses mit Name und Anschrift aus.

 

 

Bei "solicito" schreiben Sie: “a registrar el informe de apititud psico-física para el carnet de conducir alemán”. 

 

 

 

 

An der Kasse bezahlen Sie die Gebühren (etwa 10,-€) darauf hin erhalten Sie eine "R-Nummer".

 

Nach Aufruf geben Sie am Schalter Ihre Papiere ab und füllen noch einen Fragebogen mit Name, Anschrift etc. aus und geben eine gültige E-Mail Adresse an.

Dorthin wird die Bestätigung gesendet, dass Ihre Registrierung erfolgreich war. Dies dauert so um die zwei Monate.

 

 

Die Kopie des Einzahlungsbeleges führen Sie derweil im Auto mit.

 

Sobald Sie die Mail-Bestätigung von Trafico erhalten haben, begeben Sie sich erneut dort hin, mit dieser Mail, der Residencia und Pass, dem "Certificado de Aptitud Psico-Física", dem Einzahlungsbeleg und dem Führerschein.

An der Informationsstelle legen Sie die Mail von Trafico vor, und Sie erhalten wieder eine "R-Nummer".

Am Schalter haben wir die Mail und unsere Papiere vorgelegt. Das "Certificado de Aptitud Psico-Física" wurde einbehalten, der Einzahlungsbeleg abgestempelt und unsere Bescheinigung ausgestellt. Dies Bescheinigung haben wir kopieren und beide Exemplare plastifizieren lassen. Das Original führen wir immer mit.

Sollten Sie mit Ihrem "alten" Führerschein nicht mehr zufrieden sein, weil das Foto Ihnen nicht gefällt, oder weil dort Fahrzeugklassen eingetragen sind, die Sie nur im Heimatland verlängern lassen können, dann haben Sie die Möglichkeit, Ihren Führerschein in eine spanische Version umzutauschen (canjear) anstatt ihn registrieren (registrar) zu lassen. Das kann Vorteile haben. Sollten Sie in Ihr Heimatland zurückübersiedeln, wird der spanische Schein wieder in einen nationalen umgetauscht.

Ein weiterer Vorteil der spanischen Version besteht darin, dass Ihre N.I.E.-Nummer angegeben ist und viele Behörden und "Stellen" diesen Führerschein als Ausweisersatz anerkennen.

Ob man also seinen gültigen ausländischen Führerschein in Spanien freiwillig registrieren lässt oder gar in einen spanischen umtauscht, bleibt jedem selbst überlassen. Möglichen Ärger und Kosten bei Nichtregistrierung muss man dann allerdings einkalkulieren.

Sollten Sie bereits einen spanischen Führerschein besitzen, dann müssen Sie eine Verlängerung rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit des Führerscheins beantragen! Auch dies gestaltet sehr leicht.

 

Sie benötigen das "Certificado de Aptitud Psico-Física", Ihren "alten" Führerschein und Lichtbildausweis etc... Bei der Informationsstelle von Trafico fragen Sie nach der "Solicitud de Prórroga de la Vigencia del Permiso o Licencia de Conducción" oder verlangen Sie einfach eine “Solicitud de Prolongación del Carnet”.

 

Am Schalter geben Sie Ihren alten noch gültigen Führerschein ab und erhalten eine vorläufige Fahrerlaubnis.

Der neue Führerschein wird per Post an die von Ihnen angegebene Adresse gesendet.

 

Wegbeschreibung zu "Trafico" Las Palmas:

Vom Süden kommend fahren Sie die Autobahn nach Las Palmas, welche zur Avenida de Canarias (Stadtautobahn) wird.

Am "Parque de San Telmo" (Busbahnhof) nehmen Sie die Ausfahrt "Bravo Murillo" und bleiben auf der rechte Spur.

An der Kreuzung dürfen Sie nicht rechts abbiegen, daher fahren Sie über die Kreuzung und biegen dann rechts in die nächste (kleine) Straße ab (Alonso Alvarado) und fahren bis zum Ende.

Einmal rechts und links, dann sind Sie wieder auf der Hauptstraße.

Nach ca. 100 Meter ist links eine Tiefgarage, genau gegenüber "Trafico".

Bitte respektieren Sie unsere Arbeit!
Dieser Text unterliegt dem neuen spanischen Urheberrecht zum Schutz geistigen Eigentums! Das Gesetz stellt selbst kleinste Textzitate unter das Urheberrecht. Von der Neufassung des Gesetzes sind sogar Hyperlinks betroffen.
Betroffen sind sowohl wirtschaftlich betriebene Seiten, als auch private Blogs. Die reine Verlinkung reicht schon aus.
Dem Gesetz zufolge können selbst bei Nachrichten, Meinungstexten oder Unterhaltungsinhalten Gebühren verlangt werden.