Dekret Vermietung Ferienhäuser auf den Kanarischen Inseln
Artikel vom 2015-05-25

 


Die autonome regionale Regierung der Kanarischen Inseln billigte am Freitag 22. Mai, die lang erwartete neue Verordnung zur Regelung der Ferienhäuser auf den Kanarischen Inseln. Der stellvertretender Minister für Tourismus, Ricardo Fernandez de la Puente Armas, der Kanarischen Inselregierung sagte, dass "wir nach monatelanger Arbeit, zusammen mit Verbänden, Akteuren aus der Industrie und öffentlichen Institutionen, endlich einen Standard für die Entwicklung dieser Aktivität auf den Inseln erreicht haben."

Nicht in den als touristisch deklarierten Gebieten

Ein Schock für einige, die an die Einbeziehung von Häusern und Wohnungen in etablierten touristischen Gebieten dachten. Das neue Dekret besagt, "ausdrücklich ausgeschlossen vom Anwendungsbereich dieser Verordnung sind" Bereiche, die bereits in die Tourismus-Gesetze fallen, die vollständig in Madrid ratifiziert wurden und gemäß Artikel 3 "Gebäude in touristischen Zonen, die in Tourismusentwicklung oder touristischen Gebieten sind sowie touristischen Wohnungen, die sich in gemischten Wohnanlagen oder touristischen Wohnkomplexen, gemäß Definition des bestehenden Gesetzes 2/2013, vom 29. Mai, zur Erneuerung und Modernisierung des Kanarischen Tourismus befinden".

Dies bedeutet im Grunde, ist Ihre Ferienwohnung in einem, bereits regulierten Bereich, dann bleibt es für Sie verboten weder an Touristen oder irgendjemand für eine kurze Zeit, in der Regel weniger als drei bis sechs Monate, zu vermieten.

Das neue Gesetz besagt, wie bereits auf Grund der vorangegangenen Gesetzesentwürfe erwartet, dass nur Häuser oder Wohnungen außerhalb der bestehenden geregelten Zonen "als Ferienhäuser vermarktet werden können, wo eine solche Tätigkeit nicht ausdrücklich durch die Satzung des Anwesens untersagt ist." Also wenn Ihre Wohngemeinde (Communidad)-Regeln besagen, dass Sie nicht an Touristen auf Kurzzeitmiete oder Untermiete vermieten dürfen, dann ist Ihnen auch noch immer nicht erlaubt, gegen diese Regeln des Inhabers Ihrer Anlage zu verstoßen.

Aber wenn Sie außerhalb der geregelten touristischen Gebiete sind und Ihre Gemeinschaft verbietet nicht, dass Sie Kurzzeit vermieten, dann dürfen Sie touristische Vermietungen durchführen, jedoch in einem weiteren Aspekt in der Verordnung enthalten, müssen Sie zuerst eine eidesstattliche Erklärung "vom Betreiber... vor Beginn der Tätigkeit des Betriebs eines Ferienhauses" vorlegen.

Die richtigen Papiere

Das neue Gesetz legt fest, dass "die Inhaber davon oder, wo angemessen, die natürlichen oder juristischen Personen, denen der Eigentümer zuvor die Nutzung anvertraut hat, Ihre Verantwortung für diese Aktivitäten formalisieren müssen" und dies bei dem entsprechenden Insel-Rat (Cabildo) anmelden und zustimmen müssen, die neuen Regelungen einzuhalten und für die Einhaltung der Vorschriften während der Vermietung zu sorgen.

"Darüber hinaus muss die verantwortliche Person für die deklarierte Tätigkeit mindestens eines dieser drei Dokumente, abhängig vom Datum der Genehmigung vorweisen:

  • die Betriebslizenz
  • die Nutzungsbescheinigung
  • oder die Verantwortlichkeitserklärung für die Gebäude oder Einrichtungen.

Das Dekret will auch die Nutzer dieser Ferienhäuser schützen und legt in Artikel 7 fest, "Werbung, Versorgung und Management von Ferienhäuser müssen den Anforderungen der Wahrhaftigkeit, Objektivität und gutem Glauben entsprechen, die dem Benutzer genügend Informationen über die Merkmale, Nutzungsbedingungen und Leistung des vertraglich vereinbarten Service geben; all dies unbeschadet der Bestimmungen der bestehenden Vorschriften über Werbung und Verbraucherschutz und des Endbenutzers."

Ein wesentliches Merkmal des neuen Gesetzes, das die private Kurzzeitvermietung regelt, ist der Artikel 12.4, der besagt, dass wenn der Vertrag oder die Vereinbarung nicht richtig vor Mietbeginn schriftlich gemacht wurde, es jetzt obligatorisch ist, dass beide Parteien ein Dokument unterzeichnen, in dem mindestens die zu zahlenden Beträge, die bindenden Vertragsbedingungen, Angaben der Zeiten, maximale Anzahl von Personen, die das Haus bewohnen dürfen und die Preise, die für den Unterkunft-Service berechnet werden, alles inklusive der MwSt. (IGIC), enthalten sind. Dieses Dokument muss mindestens Kastilisch (Spanisch) und Englisch ausgeführt werden."

Kanarische und ländliche Besitzer haben den Nutzen

Präsidentin, Doris Borrego, der Ascav, der Vereinigung, die in den letzten Jahren zur Klärung und Regulierung von Ferienwohn-Vermietungen, Lobbyarbeit betrieben haben, hat gesagt, dass sie zuerst das neue Dekret studieren müssen, bevor sie vollständig in der Lage ist, dazu Stellung zu nehmen.

Sie reagierte auf die Enttäuschung, die viele ausländische Eigentümer ausgedrückt haben, indem sie darauf hinweist, dass ihre Vereinsmitglieder in erster Linie Kanarische Besitzer und nur sehr wenige ausländische Ferienhaus-Eigentümer, in und um die bereits regulierten Touristenzentren sind, die an den Verhandlungen teilgenommen haben. Sie wies darauf hin, dass Ascav nie auf eine Änderung des Reglements in Tourismuszonen setzte, sondern sie habe in der Tat im Namen ihrer Mitglieder Lobbyarbeit betrieben, zur richtigen Klärung was außerhalb dieser, bereits gesetzlich geregelten Bereiche, erlaubt ist.

Jene ausländischen Bewohner/Eigentümer, die sich nicht erhoben und aktiv an dem Prozess teilnahmen, auf lokaler oder regionaler Ebene, haben wenig Gründe zur Beanstandung, obwohl natürlich viele enttäuscht sein werden, dass die seit langem bestehenden Gesetze aufrechterhalten, beibehalten und wo nötig durchgesetzt werden sollen.

Das sind großartige Neuigkeiten, natürlich aber nur für alle mit Ferienwohnungen außerhalb der geregelten touristischen Zonen, besonders im Norden der Insel und in den Berggebieten, die von wenigen Besuchern bereist werden, die jetzt mit gutem Gewissen und mit richtigen Papieren an Touristen und Kurzzeitmieter vermieten können, in voller Kenntnis der Regeln, innerhalb derer sie die Tätigkeit ausführen müssen.

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